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Seit dem Schuljahr 2024/25 ist die sogenannte Verfassungsviertelstunde ein fester Bestandteil des Unterrichts in den 6. und 8. Klassen. Ziel dieses neuen Formats ist es, den Schülerinnen zentrale Werte und Inhalte des Grundgesetzes (GG) sowie der Bayerischen Verfassung in wöchentlichem Rhythmus und altersgerecht näherzubringen. Gemeinsam mit den Schülerinnen wurde dann ein Thema aus dem Bereich der Demokratiebildung erarbeitet, wie etwa Menschenwürde, Gleichberechtigung, Meinungsfreiheit und vieles mehr. 

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Zur Visualisierung und als Anreiz zur aktiven Teilnahme wurde in jeder betroffenen Klasse ein Plakat mit thematischen Aufklebern eingeführt. Für jedes abgeschlossene Themengebiet konnten die Klassen einen passenden Sticker auf das Plakat kleben – als sichtbares Zeichen für den gemeinsamen Fortschritt und das wachsende Verständnis für die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Zusammenlebens in der Gesellschaft. 

Um das erste Jahr der Verfassungsviertelstunde seiner großen Bedeutung entsprechend mit einem eindrucksvollen Finale ausklingen zu lassen, kam Dr. Gero Kellermann von der Akademie für politische Bildung an unsere Schule und gestaltete gemeinsam mit den Mädchen der 7. und 8. Jahrgangsstufe einen sehr kurzweiligen interaktiven Vortrag. Dr. Gero Kellermann ist promovierter Jurist, der in einem Zweitstudium noch zusätzlich den Magister in Politikwissenschaft und Philosophie abgelegt hat. Für seine Veröffentlichungen wurde er immer wieder ausgezeichnet. Sein Themengebiet in der Akademie sind das Staats- und Verfassungsrecht sowie Rechtspolitik auf nationaler und supranationaler Ebene. 

Zu Beginn der Veranstaltung erzählten sieben Mädchen aus der 8. Jahrgangsstufe sehr anschaulich und detailliert, was sie in diesem Schuljahr in dieser Viertelstunde gelernt hatten, wie diese gestaltet wurde und warum diese für alle sehr wichtig war und ist. Im Anschluss daran ordnete Dr. Gero Kellermann diese ersten Erfahrungen der Schülerinnen mit den wichtigsten Grundrechten des Grundgesetzes geschichtlich ein. Er beleuchtete anschaulich und für alle verständlich die Entstehung des Grundgesetzes, beginnend mit dem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee bis hin zur Verabschiedung des GG im Parlamentarischen Rat und der Unterzeichnung durch Bundeskanzler Konrad Adenauer 1949 in Bonn. Die Mädchen lernten, was außer den Grundrechten noch alles im GG festgehalten ist und dass es in seiner Gesamtheit ein Regelwerk darstellt, das die meisten irgendwie verinnerlicht haben. Dann ging es mit Fragen und Fallbeispielen ins Detail. Aus welchen Erfahrungen wurde Artikel 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar....“ als oberster Grundsatz vorangestellt? Wer hat alles eine Würde? Dr. Kellermann führte die Schülerinnen mit kniffligen Beispielen aus ihrem Lebensumfeld an die verschiedenen Grundgesetzartikel heran: Wie sieht es mit den Persönlichkeitsrechten in den sozialen Netzwerken aus? Gibt es hier einen Unterschied zwischen „Normalbürgern“ und „Promis“? Wie steht es mit dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit? Manche „Pflichten“ überlagern das Persönlichkeitsrecht, so verhindert zum Beispiel die Schulpflicht, dass man sich statt des Schulbesuchs einfach zu Hause mit seinen Lieblingsbeschäftigungen vergnügt. Darf der Staat Grundrechte einschränken, um Leben zu schützen, auch wenn es die Menschen nicht wollen? Artikel 3 ist allen bekannt, es besteht Einmütigkeit, alle Menschen sind gleich. Aber müsste es dann nicht auch eine Katzensteuer oder eine Kuhsteuer geben, wenn es schon eine Hundesteuer gibt? Dieser Gedanke sorgte für rege Diskussionen bei den Schülerinnen. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage sind im Art. 139 gesetzlich geschützt – dieser stammt aus der Weimarer Verfassung-  und betont die Wichtigkeit dieser Tage für die „Arbeitsruhe“ und die „seelische Erhebung“. Aber: Warum aber gibt es dann verkaufsoffene Sonntage, etc.? 

Die Schülerinnen machten sich zu all diesen juristischen Streitfragen, Grenzfällen und Urteilen viele gute Gedanken und trugen mit ihren Überlegungen zu einer lebendigen Diskussion bei. 

Die Klasse 8 a hatte schon ein kleines Vorwissen aus diesem Schuljahr mitgebracht, aber dieses wurde dank Dr. Kellermann enorm bereichert. So meinte Nikolina aus der Klasse 8 a: „Ich fand die Stunde mit Dr. Kellermann sehr, sehr spannend, hochinteressant und ich habe vieles daraus gelernt. Ich finde es schön, dass Dr. Kellermann da war, weil die Grundrechte jetzt und auch für unsere Zukunft sehr wichtig sind.“

Die Mädchen aus der 7. Klasse, die zum ersten Mal in dieses Themengebiet hineinschnuppern konnten, waren von der Veranstaltung mit Dr. Kellermann vollauf begeistert. Mona aus der Klasse 7 b, die mit höchster Aufmerksamkeit dabei war und sehr eifrig mitdiskutierte, erklärte: „Ich mochte diesen Vormittag mit Herrn Kellermann sehr, da er uns prima erklärt hat, was die Verfassungsviertelstunde überhaupt ist. Außerdem durften wir mitdiskutieren, es hat mir viel Spaß gemacht, seine Fragen zu beantworten und die Grundrechte näher kennen zu lernen. Es war alles sehr lehrreich und auch lustig, mir hat es sehr gefallen und ich würde gerne bald wieder eine Stunde mit ihm erleben.“ Und Emilia aus der Klasse 7 a ergänzte: "Ich fand den Vortrag sehr informativ und interessant, da ich es z. B. wichtig finde, dass jeder weiß, das alle Menschen den gleichen Wert und den gleichen Respekt verdient haben."

Die Mädchen haben den Sinn und den Wert der Verfassungsviertelstunde erkannt, für sie ist diese nicht nur ein „zwangsverordnetes Zeitfenster“, sondern fester Bestandteil in ihrem Denken und in ihrer Lebensweise. Und der muntere, spannende und geistreiche Vortrag von Dr. Kellermann hat diese Aufgeschlossenheit der Schülerinnen für die im GG verankerten demokratischen Grundsätze und Wertvorstellungen noch entscheidend verstärkt.

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